In drei Schritten zur Sauerstoff-Verordnung
Sobald die ärztliche Indikation für eine Langzeit-Sauerstofftherapie (LOT/LTOT) vorliegt, übernehmen wir die Abwicklung der Versorgung mit dem entsprechenden Therapiegerät.
Erster Schritt: Geeignetes Therapiegerät auswählen
Wir schauen uns den Status Quo immer individuell an. So wird bei der Auswahl neben dem stationären Therapiesystem auch ein mobiles System verordnet, sofern Patient:innen noch mobil sind.
Hierbei wird auch die häusliche Situation betrachtet: Haus mit mehreren Stockwerken, Wohnung, Garten?
Für die geeignete Auswahl des Sauerstoffgerätes werden benötigt:1
- die erforderliche Sauerstoff-Flussmenge in Ruhe und unter Belastung
- Beurteilung der Mobilität der Patient:innen
- Klärung, ob Demandfähigkeit vorhandenen bzw. nicht vorhanden ist
- und die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Faktoren
Dritter Schritt: Übermittlung an Resmed Healthcare
Senden Sie uns die ausgefüllte Verordnung zu. Vorab können Sie uns unter der Faxnummer 09193 6331-20 die Verordnung schnell und einfach faxen. Wichtig: Wir benötigen die Verordnung auf jeden Fall im Original, bitte senden Sie sie an:
Resmed Medizintechnik GmbH
Gewerbepark 1, 91350 Gremsdorf
Falls eine Folgeverordnung von der Krankenversicherung benötigt wird, informieren wir unsere Patient:innen rechtzeitig, sodass sie bei Bedarf auf Sie zukommen können.
Wir sind gerne persönlich für Sie da – melden Sie sich bei uns:
Sie haben weitere Fragen oder benötigen weiterführendes Material?
Wir beantworten Ihre Fragen gerne und beraten Sie bei Ihren individuellen Themen. Schauen Sie mal in unserem Supportcenter vorbei.